Realität: Erst Studium, dann Lizenz, dann Kind
Der typische Weg für eine Therapeutin sieht so aus: Psychologie-Diplom (5-6 Jahre), Psychotherapie-Ausbildung (3-4 Jahre), dann die KV-Zulassung – die je nach Bundesland und Planungsbereich 6 bis 12 Monate Wartezeit bedeutet. Dazu kommen oft 2-3 Jahre Praxisaufbau, bis die Auslastung stimmt und das Einkommen stabil ist.
Mathematik: Mit 24 Jahren Studienabschluss bedeutet das Praxis-Stabilität eher mit 32-33 Jahren.
Das ist kein Drama. Das ist Standard. Und es ist biologisch immer noch völlig okay. Akademikerinnen in Therapeutenberufen bekommen ihr erstes Kind durchschnittlich mit 32 Jahren – das ist der Regelfall, nicht die Ausnahme.
Was ich von etablierten Therapeutinnen höre, ist oft das Gegenteil von Panik: Relief. "Jetzt kann ich es mir endlich leisten." Der Druck, sich zwischen Karriere und Familie entscheiden zu müssen, entspannt sich einfach, weil die Karriere da ist.
Elternzeit als Niedergelassene: Finanzierung, Mutterschutz, Vertretung
Hier trennt sich vieles von der Angestellten-Realität.
Elterngeld und Gewinn-Berechnung
Als niedergelassene Therapeutin bekommst du Elterngeld – aber nicht nach Bruttoverdienst wie Angestellte, sondern nach deinem steuerlichen Gewinn des Vorjahres. Das ist wichtig: Wenn du schwanger wirst und gerade eine Praxis aufgebaut hast, war das Vorjahr wahrscheinlich noch verlustreich oder moderat. Dein Elterngeld kann dann deutlich kleiner ausfallen als du erwartet hast.
Beispiel: 1. Jahr Praxis-Aufbau, Gewinn 10.000 Euro. 2. Jahr schwanger, Gewinn 40.000 Euro. Das Elterngeld richtet sich nach den 40.000 Euro, nicht nach dem aktuellen Verdienst in der Schwangerschaft.
Das Basis-Elterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Das Elterngeld Plus (für Teilzeit-Rückkehr) maximal 900 Euro. Die Gesamtzahl ist also deutlich geringer als bei hochverdienenden Angestellten, aber für niedergelassene Therapeutinnen oft nicht schlecht – wenn man plant.
Ab 2026 plant die Bundesregierung außerdem einen echten Mutterschutz auch für Selbstständige. Das würde bedeuten: Ein Mutterschutzlohn (ähnlich wie bei Angestellten) in den 6-8 Wochen vor und nach der Geburt. Finanziert durch kleine monatliche Beiträge (geschätzt ~5 Euro). Das ist im Moment noch nicht Gesetz, aber sehr wahrscheinlich.
Praxisvertretung – die kassenärztliche Pflicht
Das ist der entscheidende Punkt: Als Kassentherapeutin musst du deine Praxis mit einem Vertreter oder einer Vertreterin versorgen. Das ist nicht deine private Wahl – es ist eine vertragliche Verpflichtung gegenüber der KV.
Das bedeutet: Du brauchst eine Kollegin oder einen Kollegen, der/die für die gesamte Dauer deiner Elternzeit (typisch 12-24 Monate) deine Patienten weiterbetreut. Diese Person braucht selbst eine Kassenzulassung oder muss eine Vertreterlaubnis haben.
Was ich von Therapeutinnen höre: Das ist der Punkt, der am meisten Angst macht. "Was, wenn ich niemanden finde?" Die Antwort ist unbequem: Dann musst du kreativ werden. Kooperation mit etablierten Praxen. Netzwerk-Aufbau von Jahr 1 an. Die KV kann auch helfen – gerade wenn offensichtlich ist, dass du eine echte Notwendigkeit hast.
Pro-Tipp von erfahrenen Therapeutinnen: Schließ dich schon früh einer Gemeinschaftspraxis an oder baue eine kollegiale Vertretungsabsprache auf. Das "Ich mache alles alleine" funktioniert nicht, wenn Kinder ins Leben kommen.







