Der erste Gehaltszettel nach dem Staatsexamen ist ein besonderer Moment — und trotzdem einer, der viele Assistenzärzte überrascht. Nicht weil das Gehalt schlecht wäre, sondern weil das Gesamtbild aus Grundvergütung, Stufenlaufzeit und Bereitschaftsdiensten komplizierter ist, als es auf den ersten Blick erscheint.
Dieser Artikel ist der Deep-Dive zum Assistenzarzt-Gehalt. Die Übersicht über alle Karrierestufen vom Assistenzarzt bis zum Leitenden Oberarzt liefert der Artikel Arzt-Gehalt 2026. Hier geht es ausschließlich um die Einstiegsstufe — mit allen Tabellen, Netto-Zahlen und dem entscheidenden Faktor, den viele unterschätzen: die Bereitschaftsdienste.
Was der Tarifvertrag 2026 für Assistenzärzte sagt
Die Grundlage für das Gehalt der meisten Klinikärzte ist der Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA, verhandelt vom Marburger Bund. Er gilt für kommunale und frei-gemeinnützige Krankenhäuser — also den Großteil der deutschen Kliniken.
Assistenzärzte werden in Entgeltgruppe I eingruppiert. Die Tabelle gilt seit Januar 2026:
| Stufe | Brutto/Monat | Wann erreicht |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 5.722 € | Berufsstart |
| Stufe 2 | 6.017 € | nach 1 Jahr |
| Stufe 3 | 6.312 € | nach 2 Jahren |
| Stufe 4 | 6.607 € | nach 4 Jahren |
| Stufe 5 | 6.981 € | nach 6 Jahren |
| Stufe 6 | 7.355 € | nach 8 Jahren |
Quelle: Marburger Bund Entgelttabellen TV-Ärzte/VKA, Stand Januar 2026; oeffentlicher-dienst.info
Stufenaufstiege laufen nach tatsächlichen Berufserfahrungsjahren — nicht nach Kalenderzeit im aktuellen Haus. Wer häufig das Krankenhaus wechselt, muss die Stufenanerkennung beim neuen Arbeitgeber aktiv verhandeln; tariflich ist sie nicht automatisch garantiert.
Wichtig: Die Eingruppierung bleibt in EG I, bis die Facharztanerkennung vorliegt. Auch wer kurz vor dem Facharzt steht, bleibt formal Assistenzarzt — und wird entsprechend vergütet.
Netto-Realität: Was am Monatsende übrig bleibt
Das Bruttogehalt ist die eine Seite. Die andere ist das, was tatsächlich auf dem Konto ankommt — und das hängt von mehreren Variablen ab.
Steuerklasse I, GKV: Der klassische Fall für einen ledigen Berufseinsteiger. Vom Grundgehalt der Stufe 1 (5.722 € brutto) bleiben nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (falls zutreffend), Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung rund 3.200 bis 3.400 € netto im Monat.
Steuerklasse III (verheiratet) oder PKV: Wer verheiratet ist und die günstigere Steuerklasse III wählt, oder wer privat krankenversichert ist (mit PKV oft niedrigerem Beitragsanteil in jungen Jahren), kommt auf spürbar mehr. Der genaue Unterschied hängt vom Familieneinkommen und der gewählten PKV ab — als grobe Orientierung: 200 bis 400 € mehr netto pro Monat sind realistisch.
Das Jahresbrutto ohne Dienste: In Stufe 1 ergibt das Grundgehalt ein reines Jahresbrutto von 12 × 5.722 € = 68.664 €. Urlaubsgeld und Jahressonderzahlungen kommen je nach Haus- und Tarifregeln hinzu, sind aber nicht einheitlich.
Bereitschaftsdienste verändern dieses Bild erheblich — dazu gleich mehr.







