Psychotherapeut zu werden war lange einer der mühsamsten Berufswege im deutschen Gesundheitssystem: Erst Psychologiestudium, dann jahrelange Ausbildung an einem Institut, dabei wenig oder kein Gehalt, Eigenfinanzierung von Lehrtherapie und Supervision. Die Reform 2020 hat das strukturell geändert — aber der Weg bleibt lang.
Dieser Artikel erklärt den aktuellen Stand: Wie sieht das Direktstudium aus? Was kommt nach der Approbation? Und was bedeutet das für Tätigkeitsfelder, Versorgungslage und letztlich die Berufswahl?
Reform 2020: Das neue Direktstudium Psychotherapie
Das neue Psychotherapeutengesetz (PsychThG) ist seit dem 1. September 2020 in Kraft, der erste neue Studiengang startete zum Wintersemester 2020/21. Das Prinzip: ein vollständiges Hochschulstudium von Anfang an, nicht mehr die nachgraduale Ausbildung am privaten Institut.
Studienstruktur:
Bachelor Psychotherapie (B.Sc.) — 6 Semester, 3 Jahre. Grundlagen der Psychologie, Psychopathologie, Diagnostik, erste praktische Anteile. Der Bachelor ist polyvalent — er qualifiziert auch für andere Masterstudiengänge. Zulassungsvoraussetzung ist das Abitur; der NC variiert je nach Hochschule zwischen 1,0 und 2,7.
Master Psychotherapie (M.Sc.) — 4 Semester, 2 Jahre. Spezialisierung auf klinische Inhalte, verfahrensspezifische Ausbildung, umfangreiche Praktika in Klinik und Ambulanz. Ohne Master-Abschluss in Psychotherapie ist die Approbation nicht möglich.
Staatliche Psychotherapeutische Prüfung und Approbation. Nach dem Masterabschluss folgt die staatliche Prüfung — bei Bestehen erteilt die Approbationsbehörde des jeweiligen Bundeslandes die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut (PP) oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (KJP). Das ist der entscheidende Fortschritt gegenüber dem alten System: Die Approbation gibt es jetzt direkt nach dem Studium, nicht erst nach Jahren schlechtbezahlter Praktikumstätigkeit.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium; PsychThG 2020; DPtV — Deutsche Psychotherapeutenvereinigung.
Was kommt nach der Approbation: Die Weiterbildung
Approbiert zu sein bedeutet noch nicht, mit Kassenpatienten abrechnen zu können. Dafür braucht es die 5-jährige Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten — und danach einen KV-Kassensitz.
Die Weiterbildung läuft an anerkannten Weiterbildungsstätten: Kliniken, psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA), psychosomatischen Abteilungen und ambulanten Lehrpraxen. Sie umfasst direkte Patientenarbeit, Supervision, Selbsterfahrung und theoretische Kurse.
Die anerkannten Richtlinienverfahren:
- Verhaltenstherapie (VT) — praktisch ausgerichtet, Störungsmodelle, Expositionsarbeit, kognitiv-behaviorale Techniken.
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) — psychodynamisch, fokussiert, kürzere Behandlungen.
- Psychoanalyse (PA) — langfristig, unbewusstes Erleben, Übertragung. Praxistauglich vor allem in Privatpraxen.
- Systemische Therapie — seit 2019 offiziell Kassenleistung und als Richtlinienverfahren zugelassen.
Die Wahl des Verfahrens ist eine der folgenreichsten Entscheidungen im Berufsleben: Sie bestimmt Ausbildungsstätte, Lehrtherapie-Stunden, späteres Patientenprofil und Abrechnungsoptionen.







