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Im April 2026 gewann Prof. Christian Drosten einen weiteren Gerichtsprozess — und setzte damit ein klares Zeichen gegen Desinformation in der Wissenschaft.
Christian Drosten gewinnt vor Gericht: Hintergrund
Prof. Dr. Christian Drosten, Virologe an der Charité Berlin und international bekanntestes Gesicht der deutschen Corona-Wissenschaftskommunikation, hat im April 2026 erneut einen Rechtsstreit gewonnen. Das Gericht untersagte dem Hamburger Physiker Roland Wiesendanger, weiterhin zu behaupten, Drosten habe beim Thema Corona-Ursprung aktiv getäuscht.
Das Urteil wurde am 17. April 2026 verkündet und von mehreren deutschen Medien — darunter Zeit, FAZ, NDR und Tagesspiegel — übereinstimmend berichtet. Es ist nicht das erste Mal: Christian Drosten hat in einer Reihe ähnlicher Verfahren obsiegt.
Worum es in dem Streit ging
Wiesendangers Labor-These und die Eskalation
Roland Wiesendanger, Nanophysiker an der Universität Hamburg, hatte über mehrere Jahre die These verbreitet, das Corona-Virus stamme aus einem Labor in Wuhan. Das war zunächst eine wissenschaftliche Hypothese unter anderen. Problematisch wurde es, als Wiesendanger darüber hinausging und Christian Drosten sowie anderen Virologen vorwarf, sie hätten die Öffentlichkeit zu dieser Frage bewusst in die Irre geführt.
Dieser Vorwurf der aktiven Täuschung ist — so das Gericht — keine zulässige wissenschaftliche Meinungsäußerung mehr, sondern eine falsche Tatsachenbehauptung. Drosten wehrte sich rechtlich dagegen.
Was das Urteil konkret bedeutet
Das Gericht hat Wiesendanger untersagt, den konkreten Täuschungsvorwurf gegenüber Drosten weiterhin aufrechtzuerhalten. Der Streit um die Frage, ob das Virus natürlichen oder künstlichen Ursprungs ist, bleibt davon unberührt — diese Debatte darf und soll öffentlich geführt werden.
Christian Drosten hat nach dem Urteil betont, dass es ihm nicht darum geht, wissenschaftliche Diskussionen zu unterbinden, sondern persönliche Angriffe rechtlich abzuwehren, die über den zulässigen Meinungsstreit hinausgehen.






